Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft, unsere Leistungen und den Ablauf der steuerlichen Beratung bei der 12 Lohnsteuerhilfe e.V.
Sollten Sie Ihre Frage hier nicht finden, sprechen Sie uns gerne persönlich an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Mitgliedschaft & Kosten
Die Kosten richten sich nach der Höhe Ihrer jährlichen Einnahmen und bestehen aus einem einmaligen Aufnahmebeitrag sowie einem jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag deckt die komplette Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse ab
Im Mitgliedsbeitrag enthalten sind insbesondere:
- Prüfung Ihrer steuerlichen Unterlagen
- Erstellung und Übermittlung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Prüfung des Steuerbescheids
- Einlegung eines Einspruchs bei fehlerhaften Steuerbescheiden
Zusätzliche Gebühren für diese Leistungen fallen nicht an.
Mitglied können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre werden, sofern ausschließlich Einkünfte im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG erzielt werden.
Nicht beraten werden dürfen z. B. Personen mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb.
Die Mitgliedschaft wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs beantragt. Dort werden alle relevanten Daten aufgenommen und die Mitgliedsunterlagen gemeinsam ausgefüllt.
Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die Kündigung ist schriftlich bis zum 30. September des laufenden Jahres zum Jahresende möglich.
Leistungen im Detail
Die 12 Lohnsteuerhilfe e.V. erstellt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Einkommensteuererklärungen für:
- Arbeitnehmer
- Rentner und Pensionäre
- Personen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Personen mit bestimmten weiteren Einkünften (z. B. Renten, Kapitalerträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen)
Nicht zulässig ist die Beratung bei:
- Einkünften aus selbständiger Tätigkeit
- Einkünften aus Gewerbebetrieb
- umfangreichen oder komplexen unternehmerischen Sachverhalten
In diesen Fällen empfehlen wir die Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Ja. Jeder Steuerbescheid wird nach Erhalt geprüft. Bei Abweichungen oder Fehlern legen wir im Rahmen unserer Befugnisse Einspruch beim Finanzamt ein.
Ablauf der Steuerberatung
Nach Terminvereinbarung findet ein persönliches Beratungsgespräch statt. Dabei:
- prüfen wir Ihre Unterlagen
- erfassen die steuerlich relevanten Daten
- erstellen Ihre Einkommensteuererklärung
- übermitteln diese elektronisch an das Finanzamt
In der Regel benötigen wir u. a.:
- Lohnsteuerbescheinigung(en)
- Rentenbezugsmitteilungen
- Nachweise zu Versicherungen
- Belege zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
Eine individuelle Unterlagen-Checkliste erhalten Sie vor oder beim Beratungstermin.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sowie von der Bearbeitungszeit des zuständigen Finanzamts ab. In der Regel erfolgt die Erstellung zeitnah nach dem Beratungstermin.
Service & Organisation
Die Beratung erfolgt in unseren Beratungsstellen nach vorheriger Terminvereinbarung. Aktuell bieten wir Beratungen u. a. in:
- Altenstadt
Ein persönliches Beratungsgespräch ist grundsätzlich erforderlich. Einzelne Rückfragen oder organisatorische Abstimmungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie im oberen und unteren Bereich der Website.
