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Persönliche Lohnsteuerhilfe mit Verantwortung

Als eingetragener Lohnsteuerhilfeverein unterstützen wir Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre kompetent und transparent bei ihrer Einkommensteuererklärung – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.


Unsere Organisation

Die 1.2. Lohnsteuerhilfe e. V. ist ein eingetragener Verein.
Die Beratung erfolgt durch angebundene Beratungsstellen, die ihre Mitglieder persönlich betreuen und nach einheitlichen fachlichen Vorgaben arbeiten.

Diese Struktur ermöglicht:

  • persönliche Beratung
  • kurze Entscheidungswege
  • klare Zuständigkeiten

Unsere Aufgabe

Die 1.2. Lohnsteuerhilfe e. V. steht für persönliche, verständliche und rechtssichere Unterstützung rund um die Einkommensteuer. Unser Anspruch ist es, steuerliche Sachverhalte klar zu erklären und unsere Mitglieder zuverlässig durch den gesamten Prozess der Steuererklärung zu begleiten.

Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz, feste Ansprechpartner und eine Beratung, die sich an den individuellen Lebensumständen unserer Mitglieder orientiert.

Anika Kaufmann – Steuerfachwirtin

Grundlage unserer Arbeit

Nicht jeder Bürger muss eine Steuererklärung machen, aber oftmals lohnt es sich. Und eigentlich ist das alles gar nicht so schlimm, wenn man sich auskennt.

Fachwissen und Engagement sind die Grundlage unserer Arbeit. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Branche. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir machen Ihre Steuererklärung und prüfen Ihren Bescheid. Individuell, kompetent und fair.

Sie können uns vertrauen – unsere BeratungsstellenleiterInnen sind durch die Oberfinanzdirektion zugelassen.

Unsere Werte

Unsere Arbeit basiert auf klaren Grundsätzen, die für uns ebenso verbindlich sind wie für unsere Mitglieder. Sie bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle und nachhaltige Zusammenarbeit.

Wir setzen auf persönliche Betreuung und feste Ansprechpartner. Unsere Mitglieder wissen jederzeit, an wen sie sich wenden können – transparent, verbindlich und zuverlässig.

Unsere Leistungen und Mitgliedsbeiträge sind klar geregelt und nachvollziehbar. Es gibt keine versteckten Kosten oder unübersichtlichen Abrechnungsmodelle.

Die Beratung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis. So stellen wir sicher, dass unsere Mitglieder rechtssicher und zuverlässig unterstützt werden.

Unsere Beratungsstellen werden von qualifizierten Fachkräften geführt, die über fundierte steuerliche Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügen.

Für wen wir da sind

Unsere Beratung richtet sich an Personengruppen, für die eine Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein gesetzlich vorgesehen ist.

Wir beraten unter anderem:

  • Arbeitnehmer

  • Rentner und Pensionäre

  • Bezieher von Lohnersatzleistungen

Nicht beraten werden dürfen Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit.

Persönliche Betreuung

Unsere Mitglieder werden durch feste Ansprechpartner betreut. So können individuelle Lebensumstände und steuerliche Besonderheiten gezielt berücksichtigt werden.

Die Beratung erfolgt persönlich vor Ort und – je nach Möglichkeit – ergänzend telefonisch oder digital.

Unser Grundsatz:
Keine anonymen Hotlines, keine wechselnden Ansprechpartner.

Rechtlicher Rahmen

Die Beratung durch die 1.2. Lohnsteuerhilfe e. V. erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass:

  • der Beratungsumfang klar definiert ist

  • rechtliche Sicherheit für Mitglieder besteht

  • fachliche Standards eingehalten werden

Jetzt persönlich beraten lassen

Profitieren Sie von einer verständlichen und zuverlässigen Unterstützung bei Ihrer Einkommensteuererklärung.